Ferienbetreuung für alle Hortkinder
Veröffentlicht: 18. August 2026
Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung gilt bundesweit ab dem Schuljahr 2026/2027 zunächst für die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen.
Als Martinschule haben wir uns jedoch bewusst dafür entschieden, die Regelungen zur Ferienbetreuung für alle Hortkinder unserer Grundschule anzuwenden.
Daraus ergeben sich ab dem Schuljahr 2026/2027 Ferien- und Hortzeiten:
