Ausbildung

Pflegefachfrau
/
Pflegefachmann

Evangelisches Krankenhaus Bethanien

Wir begleiten

Haus Rycksicht

Das Assistenzteam des „Haus Rycksicht“ begleitet Menschen, die eine psychische Beeinträchtigung und / oder eine psychische Behinderung haben und aufgrund dessen, Einschränkungen in der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in ihrem Alltag erleben.

Neben dem Erreichen einer größtmöglichen Teilhabe in den verschiedenen Leistungs- und Lebensbereichen, geht es um Verbesserung der Fähigkeiten zur Übernahme von Eigenverantwortung, Stärkung gesunder Persönlichkeitsanteile, Vermeidung von stationären Behandlungen, Stärkung der psychischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Umgang mit der Krankheit, Stärkung lebenspraktischer Fertigkeiten, kognitiven Leistungsfähigkeiten und Kohärenzerleben.

Unsere Angebote:

Unterstützende und befähigende Assistenzleistungen zur sozialen Teilhabe (Assistenzleistungen unterstützen Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen darin, den Alltag selbstbestimmt und eigenständig zu bewältigen.)

Folgende Leistungen stehen zur Verfügung:

  • Anleitung und Übung von allgemeinen Erledigungen des Alltags
  • Unterstützung bei der Haushaltsführung, Tagesstrukturierung, Lebensplanung und Freizeitgestaltung
  • Freizeitassistenz, z.B. für kulturelle und sportliche Aktivitäten und um sich mit anderen Menschen treffen zu können
  • Unterstützung bei der Gesundheitssorge, z.B. Assistenz bei Arztbesuchen
  • Rufbereitschaft in Krisensituationen und die Möglichkeit, bei Problemen eine persönliche Ansprechperson zu kontaktieren

Assistenzleistungen werden personenzentriert und bedarfsorientiert von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr sowie am Samstag und Sonntag jeweils von 9 – 15 Uhr erbracht.

An 7 Tagen in der Woche in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr bieten wir eine telefonische Rufbereitschaft an sowie an den Wochenenden und Feiertagen zusätzlich von 8 – 20 Uhr.

Assistenzleistungen werden in der eigenen Wohnung, im öffentlichen Raum (bei Behördengängen/Einkaufen/Freizeitaktivitäten), im Sozialraum (bei gemeinsamen Aktivitäten im Wohnviertel) und/oder Bildungseinrichtungen (Begleitung in Kitas/Schulen/Hochschulen) erbracht.

Unterstützungsleistung für Eltern oder Elternteile mit psychischer Beeinträchtigung oder chronischer Erkrankung, die ihnen hilft, ihren Alltag mit Kindern selbstbestimmt zu bewältigen.

Die Tagesgruppen bieten:

  • Strukturierung des Alltags

Tagesgruppen ermöglichen es, dem Tag einen festen Rahmen zu geben. Das hilft gegen Isolation und Antriebslosigkeit.

  • Soziales Miteinander

In der Kleingruppe (bis max. 5 Menschen) können unter fachlicher Anleitung Kontakte geknüpft und soziale Kompetenzen erweitert werden, ohne unter Leistungsdruck zu stehen.

  • Beschäftigung und Training

Es gibt Angebote wie z.B. Kochtraining, Lebenspraxis, Kreativgruppen, Sport, die die körperliche und seelische Belastbarkeit fördern.

 

Das Angebot der Tagesgruppen steht von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 17 Uhr zur Verfügung.

Die Tagesgruppen finden im Haus Rycksicht, Lange Straße 8, in 17489 Greifswald statt.

Es werden Einzelzimmer mit eigenem Bad, Apartments mit Pantryküche und 2-Raum-Wohnungen in Greifswald, Lange Strasse 8 und 10 durch die Ev. Krankenhaus Bethanien gGmbH vermietet.

Für die Erbringung der Angebote steht ein multiprofessionelles Team von 11 MitarbeiterInnen mit unterschiedlichen fachlichen Kompetenzen zur Verfügung.

Wen unterstützen wir?

Wir bieten unsere Leistungen für volljährige Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen bzw. seelischen Beeinträchtigungen sowie Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen (mit langfristiger Abstinenzmotivation) oder sozialen Schwierigkeiten an, die in einer eigenen Wohnung leben und zur selbstständigen Lebensführung einer Unterstützung bedürfen.
Ihr Wunsch, Hilfe in Anspruch zu nehmen und entsprechend mitzuwirken, ist dabei eine wesentliche Voraussetzung für die gemeinsame Zusammenarbeit.

Ihr Weg zu uns?

1. Ein gegenseitiges persönliches Kennenlernen im Haus Rycksicht ist uns wichtig. Bitte vereinbaren Sie daher bei Interesse einen Termin für ein Erstgespräch.
2. Alle beschriebenen Leistungen müssen beim zuständigen Träger der Eingliederungshilfe (in den meisten Fällen das Sozialamt) nach § 78 SGB IX / Assistenzleistungen in Verbindung mit § 113 SGB IX / Leistungen zur Sozialen Teilhabe beantragt werden.
3. Nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides vom Sozialamt können die Leistungen erbracht werden.

Weitere Informationen zu uns und unseren Angeboten erhalten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch!