Neuropsychologische Diagnostik und Therapie
Neuropsychologische Therapie – was ist das?
Bei der neuropsychologischen Therapie handelt es sich um ein wissenschaftlich begründetes psychologisches Therapieverfahren. Diese Methode wird verwendet, um organisch bedingte psychische Störungen zu behandeln.
Solche Störungen treten oft nach Schlaganfall, Hirnverletzungen, entzündlichen oder anderen Erkrankungen des Gehirns auf.
Folgende Probleme und Symptome können Anlass für eine neuropsychologische Diagnostik und Therapie sein
- Wahrnehmungsstörungen
- Aufmerksamkeitsstörungen
- Gedächtnisstörungen
- Störungen des Planungs- und Problemlöseverhalten
- Sprachstörungen und Störungen des Rechnens
- Affektive Störungen
- Störungen der Krankheitseinsicht und Krankheitsverarbeitung
Diagnostik
Vor Beginn einer Therapie wird eine ausführliche neuropsychologische Untersuchung durchgeführt, um einen detaillierten Überblick über die vorhandenen Probleme zu gewinnen.
Eine neuropsychologische Untersuchung ist in der Regel eine umfangreiche Untersuchung von kognitiven und emotional affektiven Funktionen und deren Auswirkungen auf das Verhalten.
Sie umfasst die Erhebung von Eigen- und Fremdanamnese, Verhaltensbeobachtung, standardisierte Testverfahren und Verhaltensproben.
Therapie
Anhand der Ergebnisse dieser neuropsychologischen Diagnostik erfolgt die individuelle Therapieplanung mit dem Ziel die vorhandenen Probleme zu beseitigen oder so weit wie möglich zu verringern. Die Therapie wird wöchentlich über mehrere Monate durchgeführt.
Beurteilung der Fahreignung
Nach Hirnverletzung oder Hirnoperation ist eine Beurteilung der Fahreignung durch eine freiwillige Aufklärung der fahrrelevanten körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit möglich.
Neuropsychologen können dabei die psychischen Leistungsbereiche untersuchen. Verbindliche inhaltliche Kriterien für die Beurteilung sind in den Begutachtungsleitlinien zu Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen (2022) festgelegt. Die Beurteilung der Fahreignung kann durch eine praktische Fahrverhaltensprobe ergänzt werden.
Wenn eine ausreichende Fahreignung besteht, kann eine befürwortende Beurteilung schriftlich bescheinigt werden. Dies ist ein Nachweis dafür, dass der Vorsorgepflicht nachgekommen worden ist.
Kontakt
Terminvereinbarung über die Psychiatrische Institutsambulanz
Tel.: 03834 – 543 450