Institutsambulanz
In enger Anbindung an das Evangelische Fachkrankenhaus Bethanien werden zum einen Patienten behandelt, die eine multiprofessionelle Behandlung im Rahmen einer schwerwiegenden, chronischen psychischen Erkrankung benötigen. Zum anderen behandeln wir Patienten in akuten Krisensituationen und leiten bei Bedarf weitere therapeutische Maßnahmen ein.

Entsprechend der gesetzlichen Regelungen richtet sich das Behandlungsangebot der Psychiatrischen Institutsambulanz an Menschen, die aufgrund der Art, Schwere und Dauer ihrer psychischen Erkrankung einer spezifischen ambulanten Hilfe bedürfen.
In der Regel handelt es sich dabei um Patientinnen und Patienten, für die einerseits eine langfristige kontinuierliche Behandlung notwendig ist, andererseits krankheitsbedingt eine Behandlung bei einem niedergelassenen Psychiater nicht möglich oder erfolgversprechend ist, so dass die Behandlungsmöglichkeiten des Krankenhauses, insbesondere die Beteiligung verschiedener Berufsgruppen an der Behandlung erforderlich werden.
Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen behandeln wir Patientinnen und Patienten mit allen psychischen Erkrankungen, insbesondere Erkrankungen mit chronischem oder wiederkehrendem Verlauf.
Im Einzelfall können auch Ersterkrankungen oder Erkrankungen von kurzer Dauer behandelt werden, wenn dadurch eine stationäre Intervention vermieden bzw. verkürzt werden kann und/oder andere Behandlungsalternativen fehlen.
- Fachärztlich/Psychiatrische Diagnostik/Therapie
- Medikamentenapplikation (Depotmedikation), Blutentnahmen
- Labordiagostik/EKG/EEG
- Aufsuchende Pflege (Ambulanter psychiatrischer Pflegedienst)
- Psychologische Diagnostik/Behandlung (Einzelgespräche, Testdiagnostik)
- EMDR
- ambulante Gruppentherapien:
- Ergotherapie (kreative Ergotherapie, Gedächtnistraining als Einzel- oder Gruppentherapie, ggfs auch in der Häuslichkeit)
- Betreuung und Beratung durch unseren Sozialdienst
- systemische Beratung von Familien
Die Terminvergabe erfolgt über die Ambulanzschwestern. Um unser Behandlungsangebot wahrnehmen zu können, benötigen wir neben der Chipkarte einen Überweisungsschein vom Hausarzt oder Facharzt für das aktuelle Quartal.